Kündigungsfrist Strom und Gas
Sie denken über einen Anbieterwechsel für Ihren Strom- oder Gastarif nach und haben noch Fragen zu der Kündigungsfrist von Ihren derzeitigen Verträgen? Hier erfahren Sie, wann Sie Ihren aktuellen Gas- oder Stromvertrag kündigen können und welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.
Wann kann ich meinen Gas- oder Stromanbieter kündigen?
Der Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln können, hängt von Ihrem momentanen Vertrag ab. Es gelten verschiedene Kündigungsfristen, abhängig davon, ob Sie von der Grundversorgung Strom oder Gas beziehen, Kunde/Kundin bei einem alternativen Anbieter sind oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Hier sehen Sie die Vorgehensweisen bei den drei Szenarien:
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Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Grundversorger?Falls Sie bei Ihrer regionalen Grundversorgung Kunde/Kundin sind und noch nie einen Tarifwechsel vorgenommen haben, können Sie jederzeit Ihren Gas- oder Stromanbieter wechseln. In diesem Fall haben Sie das Recht einer gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist von zwei Wochen, bevor der Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter starten kann. Diese Kündigung muss schriftlich, also per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden. |
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Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Alternativanbieter?Bei einem Alternativanbieter sind Sie an bestimmte, vertraglich festgelegte Fristen, wie die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist, gebunden. Es ist wichtig, dass Sie sich dieser Fristen bewusst sind, um eine ungewollte automatische Verlängerung zu vermeiden. Im Folgenden sehen Sie ein entsprechendes Beispiel: Wir helfen Ihnen, Ihre Kündigungsfrist nicht zu verpassen: Melden Sie sich kostenlos für unseren Erinnerungsservice an. Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail, bevor Ihr über uns abgeschlossener Vertrag ausläuft. |
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Welche Kündigungsfrist gilt bei Preiserhöhungen?Wenn Ihr Alternativanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen, welche zum Zeitpunkt der Ankündigung beginnt. Dementsprechend ist schnelles Handeln nötig! |
Wie kündige ich meine Gas- oder Stromverträge richtig?
Auf Ihren Wunsch und bei rechtzeitigem Handeln übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung des alten Strom- oder Gasvertrages für Sie. Falls Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht haben oder Ihre Kündigungsfrist kurz vor dem Ablauf ist, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung selbst vorzunehmen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Vertrag innerhalb der geltenden Kündigungsfrist schriftlich kündigen. . In bestimmten Fällen, wie z.B. bei einem Umzug, kann auch eine außerordentliche Kündigung durchgeführt werden. In dieser muss begründet werden, weshalb die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Beendigung nicht mehr zumutbar ist.
Hier stellen wir Ihnen je nach Fall die folgenden Musterformulare kostenlos zur Verfügung.
So geht's:
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1. Kündigungsfrist läuft ab |
2. Musterformular ausfüllen |
3. Rechtzeitig per Post einreichen |
Hier finden Sie sämtliche Kündigungsformulare zum freien Download.
Nach einer erfolgreichen und fristgerechten Kündigung Ihres momentanen Strom- oder Gasanbieters sind es nur noch wenige Schritte bis zum Anbieterwechsel und einhergehenden Zahlungs-Einsparungen.
Wie finde ich einen neuen Strom- oder Gasversorger?
Sie haben Ihren momentanen Gas- oder Stromvertrag bereits erfolgreich gekündigt? Sie wollen nach einem Umzug neue Verträge abschließen? Oder Sie suchen nach einem neuen Anbieter und neuen Angeboten?
Nutzen Sie direkt unseren Stromrechner oder Gasrechner und wechseln Sie in wenigen Minuten zu Ihrem neuen Anbieter.