Um von Strom- und Gaspreisen unabhängig zu sein, kann es für Verbraucher:innen dementsprechend sinnvoller sein, den Strom mit einer PV-Anlage selbst zu erzeugen. Hier kann man individuell entscheiden, ob man den erzeugten Strom selbst verbraucht oder ihn ins öffentliche Stromnetz einspeist. Besonders bei großen Anlagen mit einem kleinen eigenen Verbrauch kann sich die Volleinspeisung lohnen, denn man bekommt eine größere Einspeisevergütung.
Wieso Photovoltaik-Anlagen?
Immer mehr Menschen in Deutschland werden durch PV-Anlagen zu ihren eigenen Energieversorgern. Die häufigsten Gründe für diese Entscheidung sind, dass PV-Anlagen eine sehr gute Ökobilanz haben und während ihrer Nutzung keinerlei Emissionen ausstoßen, sowie der Aspekt, dass man bei der Stromrechnung sparen kann. Auch die Unabhängigkeit vom Energieversorger ist ein Pluspunkt.
Bisherige Einspeisevergütung für PV-Anlagen
Die zwei Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie sind der Eigenverbrauch sowie die Einspeisung ins öffentliche Netz. Letzteres ist in den letzten Jahren immer weniger lukrativ geworden, da man vergleichsweise wenig Geld für seinen eingespeisten Strom erhält. Bisher hat man für diesen eine Einspeisevergütung vom Energieversorger erhalten, welche 20 Jahre zu einem gleichbleibenden Satz erfolgt. Dieser Zuschuss ist jedoch konstant gesunken und wird das auch noch weiter tun - alle 6 Monate um 1%.
Reform der EEG Förderung
Neu seit 2025: Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es für neue Anlagen zeitweise keine Einspeisevergütung (das betrifft vor allem Volleinspeiser, weil sie alles einspeisen). Es wird außerdem eine neue Reform des EEG in 2026 geplant, die die Streichung der Einspeisevergütung beinhaltet. Dies ist aufgrund von Kostengründen geplant. Jedoch muss dieser EEG-Novelle noch zugestimmt werden. Diese Entwicklung ist auch dadurch bestimmt, dass die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die EU nur noch bis Ende 2026 läuft. Daher muss bis 2027 eine EU-konforme Reform in Kraft treten.
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Modelle Einspeisung
1. Tarif: Modell Volleinspeiser
Wird der erzeugte Strom komplett an den Netzbetreiber verkauft und nicht zum Eigengebrauch genutzt, erhalten die Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung. Diese gilt im Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Folgejahren. Eigentümer:innen müssen dem Netzbetreiber allerdings rechtzeitig mitteilen, dass sie den Strom komplett einspeisen werden. Im Startjahr muss dies vor der Inbetriebnahme sein und in den Folgejahren muss die Volleinspeisung jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres (praktisch bis spätestens 30. November) in Textform beim Netzbetreiber angezeigt werden.
2. Tarif: Modell Eigenverbrauch
Beim Modell Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) ist die Einspeisevergütung deutlich niedriger als beim Volleinspeisemodell, dafür spart man aber für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde beim eigenen Strompreis.
Warum zwei Tarife der EEG Vergütung?
Die naheliegende Frage ist, warum man mehr Geld bekommt, wenn man den Strom nicht selbst nutzt. Hintergrund ist, dass die höhere Vergütung für Volleinspeiser den Ausbau größerer PV-Anlagen anstoßen soll. Bei typischen Haushalten lässt sich ohne Speicher nur ein begrenzter Teil des erzeugten Solarstroms direkt im Haushalt verbrauchen; je größer die Anlage im Verhältnis zum Stromverbrauch ist, desto mehr Überschuss wird ins Netz eingespeist. Die deutlich höhere Vergütung für die Volleinspeisung soll daher größere Anlagengrößen (etwa bei voll belegten Dächern) wirtschaftlich attraktiver machen, auch wenn der Eigenverbrauch begrenzt ist.
Was sollte man nun überlegen?
Überlegen Sie also, momentan eine Solaranlage zu erwerben, müssen Sie sich für einen dieser Tarife entscheiden - oder Sie nutzen den gesamten Strom selbst und speisen nichts ins öffentliche Stromnetz ein. Wenn Sie aber noch von einer festen Einspeisevergütung profitieren möchten, dann sollten Sie sich bald entscheiden, denn diese läuft sehr wahrscheinlich Ende 2026 aus.